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Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung 

Rechtsänderungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner führen ab 1. April dieses Jahres zu einer Verminderung des monatlichen Auszahlungsbetrags der Rente. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben sich Rentner und Rentenversicherungsträger die Beiträge geteilt. Mit Wirkung vom 1. April 2004 entfällt die Beteiligung der Rentenversicherungsträger. Die Rentner haben daher den Beitrag von 1,7 Prozent der Bruttorente allein zu tragen.

Ändern sich die Beiträge zur Krankenversicherung, so werden diese künftig schon nach drei Kalendermonaten an die Rentner weitergegeben.



Darüber hinaus wird der Auszahlungstermin für Neurenten ab 1. April 2004 vom Monatsbeginn auf das Monatsende verschoben. Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor diesem Zeitpunkt eine Rente bezogen haben, bleibt es bei der alten Regelung.

"Von der Zahlungsumstellung nicht betroffen sind übrigens auch Personen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und später eine Altersrente erhalten. Auch Hinterbliebenenrenten werden weiter zum Monatsersten ausgezahlt, wenn die Rente des Verstorbenen bereits vor dem 1. April 2004 begonnen hat", erläutert Werner Krempl, Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken.



Des Weiteren hat der Gesetzgeber eine Regelung verabschiedet, dass die Renten künftig am so genannten Auszahlungstag und damit einen Bankarbeitstag später als bisher angewiesen werden. Die Kreditinstitute werden die Renten am gleichen Tag auf den Konten der Rentenempfänger wertstellen. "Damit können die Rentner, sofern sie ihren Verfügungsrahmen nicht überschreiten, an diesem Tag im Überweisungsverkehr über die Rente verfügen, ohne mit Sollzinsen belastet zu werden", so Krempl. Er rät allerdings mit der Bank dann zu sprechen, wenn am vorletzten oder letzten Bankarbeitstag Überweisungen bzw. Barabhebungen vorgenommen werden sollen und kein Verfügungsrahmen besteht. In diesem Fall ist es wichtig sicherzustellen, dass erst die Rente gutgeschrieben und anschließend die Belastungsbuchungen durchgeführt werden. (te)

 

 

 

 

 

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