10.03.2004

Aufruf zu Verfassungsklagen gegen Spekulationssteuer

Die Steuer-Gewerkschaft appelliert an diejenigen Bundesbürger, die nach 1999 Spekulationsgeschäfte getätigt haben, ihre eingezahlten Steuern einzuklagen. Am Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Spekulationssteuer in dem Zeitraum von 1997 und 1998 verfassungswidrig sei. Wie Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuer-Gewerkschaft mitteilte, gäbe es auch nach der Gesetzesänderung von 1999 strukturelle Fehler.

Die Besteuerung von Gewinnen aus Spekulationsgeschäften tritt in Kraft, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren nicht mehr als ein Jahr liegt. Bis Ende 1998 war es möglich, die Gewinne bereits nach 6 Monaten ohne Besteuerung einzubehalten. Nun besteht die Regelung darin, dass Gewinne nur dann steuerfrei sind, wenn sie unter einem Betrag von 512 Euro liegen.
(dh)

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