21.09.2004

Zahnersatz-Neuregelung führt zu weiteren Rentenkürzungen

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wird am heutigen Donnerstag die Verbände zum aktuellen Entwurf des „Gesetzes zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung“ der Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) anhören. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hat in einer vorausgegangenen Stellungnahme die Neuregelung grundsätzlich begrüßt, räumt aber verschiedene Bedenken ein. So würde es gerade bei Rentnern zu weiteren finanziellen Einschnitten kommen.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, seien die zentralen Kritikpunkte hierbei die Neuregelungen zur Finanzierung des Zahnersatzes und des Krankengeldes, die ab kommendem Jahr von jedem Versicherten selbst gezahlt werden müssen. Laut Gesetzentwurf ist ein fester „Sonderbeitrag“ in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens vorgesehen. Weil der Sonderbetrag jeden Monat von den Rentenbezügen abgezogen werden soll, könnte dies von Rentnern als eine weitere Kürzung der Rente empfunden werden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II wurden hingegen feste Pauschalen festgelegt

Neben dem VDR kritisieren noch weitere Institutionen den Gesetzentwurf. So bemängeln vor allem Kassenzahnärzte, Verbraucherschützer und Gewerkschaften die neuerlich geplante Belastung der Bevölkerung.

(sk)

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