15.03.2005

Stichtag für die Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge

Nicht alle Menschen sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Doch es kann sich grundsätzlich jeder freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der nicht schon Pflichtbeiträge einzahlt. Wer seine Beiträge nicht monatlich, sondern einmalig zahlt, sollte daran denken, dass diese freiwilligen Beiträge für das Vorjahr nur anerkannt werden können, wenn diese bis spätestens 31. März des Folgejahres auf dem Konto des Versicherungsträgers eingehen. Sind noch freiwillige Beträge für 2004 zu bezahlen, so müssen diese bis zum 31. März 2005 an die Rentenversicherung überwiesen werden.

Jeder freiwillig Versicherte kann die Höhe seiner monatlichen Beiträge selbst bestimmen, diese müssen sich allerdings zwischen dem bundeseinheitlichen Mindestbeitrag von zur Zeit 78 Euro und dem Höchstbetrag von zur Zeit 1014 Euro bewegen. Eine Beitragszahlung für vergangene Jahre nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Einer der wichtigsten Vorteile der freiwilligen Versicherung ist, dass man fehlende Wartezeiten für die verschiedensten Rentenarten erfüllen kann. Außerdem kann man mit den freiwilligen Beiträgen Beitragslücken schließen. Dadurch behalten bestimmte Personen ihren Versicherungsschutz auf Rente wegen Erwerbsminderung.

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