23.09.2005

Zulassungsfreie Zeit für Saisonkennzeichen beginnt

Für rund 1,25 Millionen Motorräder, Cabrios und andere Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen beginnt ab Oktober die zulassungsfreie Zeit. Darauf weist das Versicherungsunternehmen Deutscher Herold hin. Wer in der zulassungsfreien Zeit trotzdem fährt, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 50 EUR und drei Punkten in Flensburg rechnen.

Vorsicht ist auch beim Parken geboten: Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur ordnungsgemäß zugelassene und versicherte Fahrzeuge abgestellt werden. Verstößt man dagegen, sind 40 EUR und drei Punkte fällig. Außerdem kann das Auto oder Motorrad kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wenn die Haupt- oder Abgasuntersuchung genau in der Winterpause fällig wird, kann diese bis zum ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode aufgeschoben werden.

Grundsätzlich sollte man sich nach Ansicht des ADAC gut überlegen, ob sich ein Saisonkennzeichen finanziell lohnt, oder ob beispielsweise die Kosten für einen privaten Stellplatz die Ersparnisse auffressen. Entscheidet man sich für ein solches Kennzeichen, ist man an die festen Zulassungszeiten gebunden und muss selbst auch an sonnigen und warmen Wintertagen auf sein Cabrio oder Motorrad verzichten.

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