Im vergangen Jahr haben die Deutschen so viel Geld
gespendet wie nie zuvor - ob für die Opfer von Naturkatastrophen, die
Welthungerhilfe oder andere gemeinnützige, mildtätige oder
Stiftungszwecke. Damit die finanzielle Großzügigkeit auch
steuermindernd vom Fiskus anerkannt wird, ist normalerweise eine
Spendenquittung erforderlich - zumindest wenn es um eine Summe von
mehr als 100 Euro geht. Unter 100 Euro reichen als Nachweis auch ein
Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Darauf weist der Verband der PSD Banken e.V. hin.
Für die Steuererklärung 2005 gelten beim Nachweis von Spenden und
Zuwendungen im Zuge der Tsunami-Katastrophe vereinfachte Regelungen.
Mit einem Erlass hatte das Bundesfinanzministerium nach der Flut in
Südost-Asien verfügt, dass auch bei Spenden von mehr als 100 Euro
keine Spendenquittung erforderlich ist (vereinfachter
Zuwendungsnachweis). Voraussetzung: Das Geld floss bis zum 30. Juni
2005 auf ein Sonder-Spendenkonto für die Flutopfer.
Die Vereinfachung gilt auch für so genannte Telefonspenden
im Zuge der Flutkatastrophe, die häufig über TV beworben werden und
bei denen pro Anruf automatisch ein bestimmter Betrag an
Hilfsprojekte fließt. Spender sollten dann bei ihrer Steuererklärung
einen Einzelverbindungsnachweis aus der Telefonrechnung mit Angabe
der Organisation und der Spendenhotline einreichen.