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Steuererklärung: Spendenquittung nicht immer nötig 

Im vergangen Jahr haben die Deutschen so viel Geld

gespendet wie nie zuvor - ob für die Opfer von Naturkatastrophen, die

Welthungerhilfe oder andere gemeinnützige, mildtätige oder

Stiftungszwecke. Damit die finanzielle Großzügigkeit auch

steuermindernd vom Fiskus anerkannt wird, ist normalerweise eine

Spendenquittung erforderlich - zumindest wenn es um eine Summe von

mehr als 100 Euro geht. Unter 100 Euro reichen als Nachweis auch ein

Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Darauf weist der Verband der PSD Banken e.V. hin.

Für die Steuererklärung 2005 gelten beim Nachweis von Spenden und

Zuwendungen im Zuge der Tsunami-Katastrophe vereinfachte Regelungen.

Mit einem Erlass hatte das Bundesfinanzministerium nach der Flut in

Südost-Asien verfügt, dass auch bei Spenden von mehr als 100 Euro

keine Spendenquittung erforderlich ist (vereinfachter

Zuwendungsnachweis). Voraussetzung: Das Geld floss bis zum 30. Juni

2005 auf ein Sonder-Spendenkonto für die Flutopfer.

Die Vereinfachung gilt auch für so genannte Telefonspenden

im Zuge der Flutkatastrophe, die häufig über TV beworben werden und

bei denen pro Anruf automatisch ein bestimmter Betrag an

Hilfsprojekte fließt. Spender sollten dann bei ihrer Steuererklärung

einen Einzelverbindungsnachweis aus der Telefonrechnung mit Angabe

der Organisation und der Spendenhotline einreichen.

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