11.03.2006

Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge nur noch bis 31. März

Die Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass freiwillige Beiträge für das Jahr 2005 in die gesetzliche Rentenversicherung nur noch bis 31. März 2006 eingezahlt werden können. Wichtig ist die Frist vor allem für diejenigen, die ihre Ansprüche auf Renten wegen Erwerbsminderung noch mit freiwilligen Beiträgen aufrechterhalten können. Das erklärte der stellvertretende Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, Ulrich Theil.

Der monatliche Mindestbeitrag pro Monat liegt für das Jahr 2005 bei 78 Euro, der Höchstbeitrag bei 1014 Euro. Die Beträge gelten sowohl für die alten, als auch für die neuen Bundesländer. Akzeptiert werden nur die Beiträge, die bis zum Stichtag überwiesen sind. Dies betonte Theil und empfiehlt Selbsteinzahlern die Abbuchung als einfachsten und sichersten Weg. Will man die Beiträge selbst überweisen, kann man den Überweisungsvordruck unter Angabe von Namen, Vornamen, Versicherungsnummer, Zeitraum und dem Vermerk dass es ein freiwilliger Beitrag ist, von der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Insbesondere lohnt sich die freiwillige Versicherung für Selbstständige, die nicht bereits versicherungspflichtig sind und für Hausfrauen. Man kann damit bestimmte Wartezeiten erfüllen. So hat man bereits nach fünf Beitragsjahren die Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente ab 65 Jahren oder eine Hinterbliebenenrente erfüllt. Außerdem hat man nach 15 Jahren Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen, auch wenn man nicht versicherungspflichtig ist. In bestimmten Fällen kann man sich mit der freiwilligen Versicherung zusätzlich gegen eine vorzeitige Erwerbsminderung absichern. Ob sich die Zahlung der freiwilligen Beiträge im Einzelfall tatsächlich lohnt, sollte die Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Adressen sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar. Zudem sind weitere Informationen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 erhältlich.

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