Die Mehrwertsteuererhöhung und die bereits beschlossene Kürzung des Bundeszuschusses für den Krankenkassen werden nach Informationen des Handelsblattes zu einem Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen von rund 5 Milliarden Euro führen. In einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums, das dem Handelsblatt vorliegt, ist deshalb von einer zwingend erforderlichen Reform der gesetzlichen Krankenversicherung der Rede.
Wie diese aussehen soll, ist aber weitgehend unklar. Am Wochenende war ein Konzept des Gesundheitsministeriums bekannt geworden, wonach die Krankenversicherung aus Beiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie einer Gesundheitsprämie zusammensetzen soll. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sollten danach etwas niedriger als bisher ausfallen. Dafür würde die Beitragsbemessungsgrenze wegfallen und der Arbeitgeberbetrag auch bei Löhnen über 3.562,50 Euro anfallen. Der Arbeitnehmerbetrag würde auch auf andere Einkünfte wie Mieten und Zinsen zu zahlen sein. Die Gesundheitsprämie würden von den Kassen je nach Bedarf festgelegt und würde maximal bei 40 Euro liegen.
Dieses Konzept scheint aber nun nicht mehr das Maß aller Dinge zu sein. Auch Meldungen über eine kleine Gesundheitsprämie von durchschnittlich 15,- Euro, die die prozentualen Beiträge vom Arbeitslohn zur Finanzierung der Krankenversicherung ergänzen soll, wurden umgehend dementiert. Nach Auskunft eines Regierungssprechers werden die Eckpunkte der Reform nun von den Koalitionsspitzen unter enger Einbindung der Bundeskanzlerin erarbeitet. Aus dem Gesundheitsministerium werde es zwar einen Entwurf geben, der aber nun nicht mehr die Bedeutung haben werde, wie ursprünglich gedacht. Die Oppositionsparteien forderten die Regierung auf, ihre Konzepte noch vor den anstehenden Landtagswahlen am 26. März darzulegen.
Tipps der Redaktion:
Verwandte Artikel
Tags