Cabrios sind teilkaskoversichert 

Wenn die Sonne scheint, ist auch wieder Cabrio-Zeit. Wer unbeschwert unterwegs sein will, sollte sich jedoch gut vorbereiten. "Cabrios sind in der Teilkaskoversicherung gegen Diebstahl und Einbruch versichert. Damit sind auch alle zum Auto gehörenden Teile wie Warndreieck, der Verbandkasten und das Autoradio versichert und werden im Schadensfall ersetzt - auch wenn der Wagen mit offenem Verdeck abgestellt wird", erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Für im offenen Cabrio liegende Einkaufstüten, Kleidung oder CDs kommt die Versicherung allerdings nicht auf.

Cabrio-Fahrer sollten deshalb alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit es gar nicht erst zum Schadensfall kommt. So rät der BdV, die Fenster hochzukurbeln, die Lenkradsperre einrasten zu lassen und den Wagen ordnungsgemäß abzuschließen. Außerdem sollten keine Wertgegenstände im Auto zurückgelassen werden.

Wer sein Fahrzeug lange unbeaufsichtigt mit offenen Verdeck stehen lässt, muss sich gegebenenfalls den Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens gefallen lassen, meint Rudnik. Für Gerichte seien Zeiten von eineinhalb Stunden auf einem öffentlichen Parkplatz und acht Stunden im Parkhaus bereits grenzwertig im Bereich der groben Fahrlässigkeit.

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