12.09.2006

Nur Produktive sollen Erbschaftsteuer sparen

Die geplante Neuregelung der Erbschaftsteuer soll Firmenerben nur beim produktiven Vermögen entlasten. Dies sieht nach einem Vorabbericht der Süddeutschen Zeitung der Arbeitsentwurf der Gesetzesneuregelung vor.

Bei der Reform der Erbschaftsteuer sollen Erben, die Unternehmen des Erblassers fortführen, entlastet werden. Wenn der Betrieb mindestens 10 Jahre fortgeführt wird, vermindert sich die Erbschaftsteuerschuld jedes Jahr um 10 Prozent. Der Arbeitsentwurf sieht nun vor, dass sich diese Entlastung nur auf sogenanntes produktives Vermögen erstrecken soll. Unproduktives Vermögen wie Bargeld, Wertpapiere oder Kunstgegenstände sollen dagegen voll der Erbschaftsteuer unterliegen. Auch vermietete Grundstücke oder Gesellschaftsanteile sollen nicht privilegiert werden.

Aus den Reihen der SPD gibt es jedoch Vorbehalte gegen diese Pläne. Die Finanzminister von Sachsen-Anhalt und Berlin, Jens Bullerjahn und Thilo Sarrazin, äußerten Bedenken gegen den Arbeitsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. "Im Augenblick können wir den Plänen nicht zustimmen", wird Bullerjahn in der heutigen Ausgabe des Berliner "Tagesspiegel" zitiert. Trotz der Unstimmigkeiten will die Große Koalition am Zeitplan für die Neuregelung der Erbschaftsteuer (Inkrafttreten zum 1.1.2007) festhalten.

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