14.09.2006

Mifid kommt später

Die neuen Vorgaben der EU zum Handel mit Wertpapieren werden von der Bundesrepublik aller Voraussicht nach nicht fristgerecht zum 31. Januar 2007 umgesetzt. Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) verzögert sich die Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) bis voraussichtlich März 2007.

Eine entsprechende Stellungnahme gab die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, bei der Vorstellung des Referentenentwurfs zur Mifid-Umsetzung ab. Die Schuld an der Verspätung liegt dem Bericht zufolge bei der Brüsseler Behörde, da die Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie erst Anfang September beschlossen wurden.

Die neuen Regeln sind von der Finanzbranche ab dem 1. November 2007 anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Einhaltung der Vorschriften ab 2008 überprüfen. Die Umsetzung von Mifid wird die Standards für den Wertpapierhandel neu definieren. Durch die Regeln wird der Wettbewerb zwischen Banken und Börsen ermöglicht, da u.a. die bankinterne Ausführung von Wertpapierorders europaweit erlaubt wird.

Gleichzeitig werden mit der Einführung von Mifid die deutschen Börsenvorschriften runderneuert, wie die FTD berichtet. Wertpapiere werden zukünftig von der BaFin zugelassen, die entsprechenden Stellen bei den Börsen werden abgeschafft. Die Regelung zur Risikoaufklärung bei Finanztermingeschäften wird ebenfalls vereinfacht. Künftig müssen Banken ihre Kunden nur noch einmal über die Risiken aufklären. Das Erfordernis, dies alle zwei Jahre zu tun, fällt weg.

Eine weitere Vereinfachung wird es für Anlageberater geben. Wer nur Anlageberatung und Fondsvermittlung anbietet, wird nicht als Wertpapierunternehmen eingestuft und unterliegt demnach auch nicht der Aufsicht durch die BaFin. Geschlossene Fonds sollen ebenfalls nicht unter die Mifid-Regelungen fallen.

Die neue Richtlinie enthält auch Vorgaben über die bestmögliche Ausführung einer Wertpapierorder. Hier überlässt der Gesetzesentwurf der Bundesregierung den Banken allerdings einigen Spielraum, da nicht bei allen Kunden die gleichen Kriterien für die bestmögliche Ausführung einer Order gelten. So kann bei professionellen Anlegern die Schnelligkeit der Ausführung im Vordergrund stehen während bei Privatkunden die Höhe der Kosten entscheidend ist.

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