15.09.2006

Frist für Steuererklärung verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Frist zur Abgabe der Steuererklärung geäußert (Az: VI R 49/04 und 46/05). Im konkreten Fall geht es um die Frist, die Steuerzahler einhalten müssen, wenn sie freiwillig eine Erklärung abgeben.

Diese Personen haben nach derzeitiger Rechtslage 2 Jahre Zeit, um einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Chance mehr, etwa zuviel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, unterliegen hingegen einer siebenjährigen Verjährungsfrist.

Nach Ansicht der Richter des BFH liegt hier eine gegen die Verfassung verstoßende Ungleichbehandlung vor. Da über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann, hat der BFH die Fragen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt.

Sollte sich das höchste deutsche Gericht der Ansicht des BFH anschließen, könnte das erhebliche Auswirkungen haben. Möglicherweise könnte betroffene Personen für die letzten sieben Jahre zuviel gezahlte Steuern zurückfordern.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Entscheidung des BFH ausdrücklich und forderte gleichzeitig die Bundesregierung auf, die 2-Jahres-Frist sofort aufzuheben. "Dies wäre recht und billig, denn es geht hier um Gelder, die nicht in die Kassen des Staates, sondern in die Taschen der Bürger gehören", so der Präsident des Steuerzahlerbundes Karl-Heinz Däke gegenüber der Tageszeitung "Die Welt".

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