Mit der Mehrwertsteuererhöhung ab dem 1. Januar 2007 wird auch die Versicherungssteuer auf 19 Prozent steigen. Anders als bei der Mehrwertsteuer gibt es aber bei der Versicherungssteuer keine Möglichkeit, etwa durch Vorziehen der Zahlungen, die Erhöhung zu umgehen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet.
"Weder durch einen heutigen Abschluss von Fünfjahresverträgen noch durch vorgezogene Zahlungstermine lässt sich die Steuererhöhung vermeiden", so Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Versicherungssteuergesetz regelt nämlich, dass sich die Versicherungssteuer stets nach dem Jahr richtet, für das sie bezahlt wird. Somit bringt weder die Überweisung der für 2007 fälligen Versicherungsbeiträge zum Ende dieses Jahres noch der schnelle Abschluss eines Mehrjahresvertrages den erhofften Spareffekt.
Auch die allgemeine Regelung, dass Versicherungsverträge bei jeder Prämienerhöhung außerordentlich kündbar sind, greift in diesem speziellen Fall nicht. Der Versicherungsvertrag kann nur zum Ablauf der nächsten Versicherungsperiode ordentlich gekündigt werden, so die Verbraucherzentrale.
Von der Erhöhung nicht betroffen sind übrigens Lebens- und Krankenversicherungen, da diese von der Versicherungssteuer befreit sind. Weitere Ausnahmen betreffen die Höhe der Versicherungssteuer. Abweichend vom ab 01.01.2007 gültigen allgemeinen 19-prozentigen Regelsatz wird sie bei Feuerversicherungen nur auf 14 Prozent angehoben. Dies hat etwa für Gebäudeversicherungen Bedeutung. Zu guter Letzt weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass das größte Sparpotenzial im Vergleich der einzelnen Angebote liegt. Bei der Suche nach dem günstigsten Tarif sind die Verbraucherzentralen behilflich.
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