24.09.2006

Pflegerisiko wird von vielen Menschen unterschätzt

Trotz gesetzlicher Pflegeversicherung übersteigen die Pflegekosten in den meisten Fällen Einkommen und Vermögen der Betroffenen. Wie eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt, müssen Pflegebedürftige und ihre Familien durchschnittlich 101.000 Euro aus eigenen Mitteln aufbringen.

Diese Diskrepanz zwischen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten hat mehrere Ursachen. So gilt Altersdemenz, soweit sie nicht zu körperlichen Beeinträchtigungen führt, nicht als Pflegefall. Auch bei einem Heimaufenthalt werden einige der anfallenden Kosten nicht übernommen.

Insgesamt hat die Studie errechnet, dass 38 Prozent der vollstationär gepflegten Menschen sozialhilfeabhängig sind. Dennoch haben sich bisher nur rund 900.000 der bundesweit 37 Millionen gesetzlich Pflegeversicherten über 40 Jahren privat abgesichert.

Dabei betrifft Pflegebedürftigkeit im Alter immer mehr Menschen. Ein heute 40-jähriger Mann hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von 74 Jahren, eine Frau von 80 Jahren. Mit dem höheren Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden.

Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind Frauen, aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung und ihrem niedrigeren monatlichen Nettoeinkommen, das rund 20 Prozent unter dem gleichaltriger Männer liegt. Dazu leben weitaus mehr Frauen als Männer über 75 Jahren allein.

Wer eine private Pflegeversicherung abschließen will, sollte mehrere Dinge beachten: ab welcher Pflegestufe gezahlt wird, ob Risiken wie Demenz enthalten sind und ob auch pflegende Angehörige von den Zahlungen profitieren können. Grundsätzlich gibt es drei Varianten: Krankenversicherer bieten sogenannte Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen, Lebensversicherer Pflegerentenversicherungen an.

Bei einer Pflegekostenversicherung werden die anfallenden Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernommen, die Tagegeldversicherung zahlt einen festen Tagessatz. Bei beiden Möglichkeiten zahlt man wie bei einer normalen Versicherung Beiträge für die gesamte Zeit des Versicherungsschutzes – also auch, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist. Die dritte Variante, die Pflegerentenversicherung, zahlt dem Versicherten im Pflegefall monatlich eine vereinbarte Rente, und die Beitragszahlungen werden mit Beginn der Rentenzahlungen eingestellt.

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