Die Kartellstrafe der Europäischen Kommission gegen die deutschen Privatbanken, die im Zuge der Euro-Einführung Preisabsprachen vorgenommen haben sollen, ist nichtig. Wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet, entschied dies das EU-Gericht erster Instanz. Den Geldhäusern sei ein Umtausch-Kartell "nicht rechtlich hinreichend nachgewiesen" worden, so die richterliche Begründung. Daher sei die von der Kommission verhängte Strafe hinfällig.
Im Jahr 2001 hatte die EU-Kommission Commerzbank, Dresdner Bank, Hypo-Vereinsbank, Verkehrsbank und die damalige Vereins- und Westbank mit einer 100-Millionen-Euro-Strafe belegt, da diese sich – nach Überzeugung der Kommission - auf hohe Gebühren für den innereuropäischen Bargeldsorten-Umtausch verständigt hatten. Die Vertreter der Banken hielten dagegen, sie hätten "bestimmte rechtliche und technische Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro ausräumen" wollen.
Als Beweise für das konspirative Treffen hatte die EU-Kommission unter anderem Berichte über das Treffen und mit Hinweis auf die Höhe der Provisionen (drei Prozent), weitere Zeugen, Telefonate, Briefwechsel und E-Mails vorgelegt, heißt es in der FR weiter.
Den EU-Richtern aber reichen diese Beweise nicht. Sie gründen ihre Zweifel bemerkenswerterweise an strategische Überlegungen. So spreche gegen die Kartell-Vermutung, dass die beteiligten Finanzkonzerne seinerzeit nur 17 Prozent Marktanteil auf sich vereinigten. Ihre Chance, die Konditionen zu diktieren, sei deshalb nicht sehr groß gewesen.
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