Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung die Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes zu Beginn des nächsten Jahres beschlossen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Die Opposition (Grüne, FDP, Linke) stimmten dagegen.
Das Elterngeld wird ab Januar das Erziehungsgeld ablösen. Wer ab dem nächsten Jahr für die Kindererziehung zu Hause bleibt, erhält 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, wenn das Elternteil vorher berufstätig war. Hausfrauen bzw. Hausmänner oder ALG-Bezieher erhalten einen Sockelbetrag von 300,- Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000,- Euro werden mit einer Sozialklausel zusätzlich unterstützt.
AGrundsätzlich ist das Elterngeld auf 12 Monate befristet. Teilen sich die Eltern die Erziehungszeit, kann es 14 Monate bezogen werden. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate. Nach dem Gesetz ist es gleichgültig, ob die Paare verheiratet sind oder nicht. Das Elterngeld gibt es zusätzlich zum Kindergeld.
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