Phishing: Kunden haften für Trojaner 

Der Ombudsmann der Volksbanken hat sich in einem Schiedsspruch zum Thema "Phishing" auf den Standpunkt gestellt, dass der Kunde für den Schaden, den ein Trojaner bei ihm durch eine gefälschte Überweisung verursacht hat, selbst haften muss. Ähnlich wie beim Missbrauch von EC-Karten stützte der Ombudsmann seine Entscheidung auf den sogenannten Anscheinsbeweis.

Nach diesem wird erst einmal davon ausgegangen, dass der Kunde seine Daten (hier: den PC) nicht ausreichend gegen Missbrauch gesichert hat. Der Bankkunde kann diesen Anscheinsbeweis zwar erschüttern, muss hierfür jedoch exakt belegen können, dass die Schuld eben nicht bei ihm lag.

Gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD) kritisierte Juraprofessor Georg Borges von der Universität Bochum die Entscheidung des Ombudsmannes. "Der Verweis auf den Anscheinsbeweis ist zu pauschal. Es kommt hier darauf an, ob der Kunde eine Pflicht zur Verwendung aktueller Anti-Viren-Software hat", so Borges in der FTD. Nach seiner Meinung wurde der Umstand, dass es sich hier um einen Trojaner handelt, nicht ausreichend berücksichtigt. Trojaner sind Programme, die meist unbemerkt auf den PC gelangen und dann verdeckt im Hintergrund Daten ausspionieren oder wie im vorliegenden Fall gefälschte Überweisungen veranlassen.

Der Schiedsspruch hat jedoch keine bindende Wirkung. Der geschädigte Bankkunde kann vor ein ordentliches Gericht ziehen und die Sache dort richterlich entscheiden lassen. Allerdings stützen sich die Zivilrichter in der Regel auf den Spruch des Ombudsmannes.

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