Kabinett beschließt Anhebung des Rentenalters 

Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die bereits diskutierte Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre beschlossen. Die Anhebung soll im Zeitraum von 2012 bis 2029 schrittweise erfolgen. Bis zum Jahr 2023 wird das Renteneintrittsalter jährlich um einen Monat erhöht, ab 2024 dann um zwei Monate. Der Kabinettsbeschluss soll als Gesetzesentwurf noch vor Weihnachten erstmals im Bundestag beraten werden.

Darüber hinaus wurde auch der Vorschlag des Arbeitsministeriums zur Förderung älterer Arbeitnehmer gebilligt. Die "50 plus" genannte Initiative soll mit Kombilöhnen, Weiterbildungsmaßnahmen und Eingliederungszuschüssen die Integration älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt fördern.

Mit dem Gesetzesentwurf über die Anhebung des Renteneintrittsalters legte Arbeitsminister Müntefering dem Kabinett auch den Rentenversicherungsbericht vor. Nach diesem sollen die Beiträge zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2012 bei 19,9 Prozent liegen. Erstmalig gilt dieser Beitragssatz ab dem nächsten Jahr. Nach 2012 soll der Beitrag auf 19,2 Prozent bis zum Jahr 2014 sinken.

Eine weitere schlechte Nachricht für Rentner verkündete derweil das Bundessozialgericht. Die Kasseler Richter entschieden, dass Rentner auch zukünftig den Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst bezahlen müssen. Ursprünglich hatte der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrages bezahlt. Diese Regelung wurde jedoch im Jahr 2004 abgeschafft.

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts verstößt es nicht gegen die Verfassung, wenn die Rentner den Beitrag in vollem Umfang selbst bezahlen müssen. Die Mehrbelastung der Rentner sei nicht unverhältnismäßig hoch und es gebe auch keinen Grundsatz, wonach Rentner und Erwerbstätige bei der Verteilung der Beitragslast gleich zu behandeln wären.