02.03.2007

Versicherungen sitzen auf dem Geld der Verbraucher

Die deutschen Versicherungsnehmer haben Erstattungsansprüche in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bisher nicht geltend gemacht. Von 7 Millionen Berechtigten mit einem durchschnittlichen Anspruch von 500 Euro haben sich noch nicht einmal 100.000 gerührt. Das schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg aufgrund ihrer Erfahrung mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) wonach bei Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen den Kunden statt des häufig äußerst geringen Rückkaufswerts rund die Hälfte des eingezahlten Kapitals zusteht. Die Entscheidung betrifft Verträge, die zwischen 1995 und 2001 abgeschlossen und dann gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg haben sich bisher 5.000 Betroffene gemeldet, die per Musterbrief ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Nimmt man die Ratsuchenden bei den anderen Verbraucherzentralen, dem Bund der Versicherten und dem Versicherungsombudsmann sowie diejenigen Verbraucher hinzu, die eigenständig aufgrund von Medienberichten ihre Forderungen verfolgt haben, so ergibt sich nach Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg eine Zahl von weniger als 100.000 Kunden bisher aktiv gewordenen Kunden.

Von den 5.000 betroffenen Verbrauchern, die sich bisher bei der Verbraucherzentrale Hamburg gemeldet haben, sind 1.000 zur Teilnahme an Sammelklagen gegen ihre Versicherer bereit. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bisher sieben Einzel- und Sammelklagen zur Durchsetzung der Erstattungsansprüche unterstützt oder selbst erhoben. Klagen gegen die Versicherungsgesellschaften AXA, BHW und Hamburg-Mannheimer gingen bereits zugunsten der Verbraucher aus. Weitere Klagen gegen die Aachen-Münchner, Swisslife, AXA und die Hamburg-Mannheimer wurden eingereicht.

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