06.03.2007

Besonderheiten bei Senioren-Unfallversicherungen

Zunehmend werden spezielle Unfallversicherungen für Senioren angeboten, die mit Assistance-Leistungen und der Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen locken. Das sage noch nichts über die Qualität der Leistungen aus, warnt der Bund der Versicherten (BdV). Unter Umständen wolle die Gesellschaft nur als Trittbrettfahrer vom guten Ruf der Organisation profitieren. Der BdV gibt einige Tipps, worauf Senioren beim Abschluss spezieller Unfallversicherungen achten sollten.

Die Senioren-Unfallversicherung mit Assistance-Leistungen ist eine Kombination aus privater Unfallversicherung und Dienstleistungen in der häuslichen Betreuung oder bei Pflegeleistungen. Die Versicherung organisiert für den Kunden spezielle Dienste wie Menüservice, Erledigung von Einkäufen, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Unterbringung von Haustieren, Gartenpflege und Schneeräumdienst, Wäscheservice oder auch einen Hausnotruf.

Fast alle Versicherungsunternehmen lassen sich diesen zusätzlichen Service bezahlen - mit einem Zuschlag von 20 Prozent oder mehr auf die Beiträge der "normalen" Unfallversicherung. Zugleich streichen sie die Progression, welche bei üblichen Unfallversicherungen dafür sorgt, dass die Auszahlung der Versicherungsleistung je nach Invaliditätsgrad überproportional steigt. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würden beispielsweise bei einer Progression von 225 Prozent bei Vollinvalidität 225.000 Euro ausgezahlt.

Auf die Progression sollte man also achten, ebenso wie darauf, dass Vorerkrankungen nicht voll berücksichtigt werden. Jede Vorerkrankung mindert nämlich im Leistungsfall den Invaliditätsgrad. Werden Vorerkrankungen erst dann berücksichtigt, wenn sie zu mehr als 25 Prozent zu der Invalidität beitragen, hat das für den Versicherten den Vorteil, dass er frühzeitiger und mehr Geld erhält. Etwa ein Drittel der Gesellschaften haben das schon in ihren Bedingungen.

Der BdV warnt besonders vor Verträgen, die ab einem bestimmten Alter automatisch enden. Auch soll man darauf achten, dass im Versicherungsfall neben den monatlichen Rentenzahlungen Einmalzahlungen möglich sind – etwa für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung.

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