Im Rahmen der Anhörung zur "Modernisierung des Datenschutzes" im Innenausschuss des Deutschen Bundestages haben Experten gefordert, Dienstleister wie die Kreditauskunft Schufa sollten die wichtigsten Einflussmerkmale für ihre Mechanismen zur Bonitätsprüfung (Scoring) benennen. Das berichtet das Nachrichtenportal "heise online".
Unter Scoring versteht man mathematisch-statistische Verfahren, welche die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern feststellen sollen. Der Score-Wert wird aus Erfahrungswerten vergleichbarer Kreditnehmer sowie anderen Informationen wie den soziodemographischen Daten des Wohnumfeldes gebildet. Das Scoring wird von Kreditinstituten genutzt, um schon vor Erteilung eines Kredits das Risiko einschätzen zu können, ob ein Darlehensnehmer seine Raten nicht zahlen kann.
Nach Auffassung von Ralf Bernd Abel, Rechtsprofessor an der FH Schmalkalden, sollten Anbieter von Scorings dazu verpflichtet werden, mindestens drei Kriterien offen zu legen. Betroffene müssen nachvollziehen dürfen, warum sie einen schlechten Score bekommen haben. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix forderte einen Auskunftsanspruch vergleichbar zu dem aus dem Umweltinformationsgesetz. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnten die Kriterien dabei schon rein begrifflich nicht gefasst werden, nur die fürs Scoring verwendete mathematische Formel.
Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen hielten es bereits vor einem Jahr für "datenschutzrechtlich bedenklich", wenn Kunden- und Konsumprofile ohne Wissen des Bürgers erstellt werden. Auch personenbezogene Informationen, die vom Bundesdatenschutzgesetz als besonders schutzwürdig definiert sind, wie die rassische und ethnische Herkunft, politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben gehören nicht in ein Scoring.
Christian Thorun vom Bundesverband der Verbraucherzentralen wies darauf hin, Scoring trage auch zur Etablierung eines dynamischen Preissystems bei. Es gehe dann nicht mehr allein um die Bemessung der Kreditwürdigkeit, sondern um automatisierte und per Scoring individualisierte Preisentscheidungen, etwa wenn bei der Angebotsberechnung die manuelle Eingabe des Zinssatzes nicht mehr möglich sei.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet ebenfalls, dass dann kein Sachbearbeiter mehr auf die Ablehnungsgründe achte. Sein Haus prüfe zur Zeit flächendeckend Scoring-Werte im Telekommunikationssektor. Zu den ersten Resultaten gehörten Fälle, in denen Menschen Verträge verweigert wurden, weil in dem Haus, wo sie wohnten, jemand mal seine Rechnungen nicht gezahlt habe. Dies sei "nicht hinnehmbar", rügte Schaar.
Andreas Jaspers, Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hielt dagegen "nicht jeden Score für transparenzwürdig". Der Verbraucher müsse von der Berechnung in seinen Rechten betroffen sein, was etwa bei der Zustellung von Werbung im Briefkasten eventuell nicht immer der Fall sei. Gesetzliche Forderungen erachtete Jaspers daher als "schwierig".
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