Im Jahr 2006 wurden von den Amtsgerichten 30.462 Unternehmensinsolvenzen gemeldet, 17,3 Prozent weniger als 2005. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, handelt es sich hierbei um den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000 (28.235 Fälle), nachdem im Jahr 2003 mit 39.320 Unternehmensinsolvenzen der Höchststand erreicht war.
Die Insolvenzen von Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften) gingen überdurchschnittlich um 21,3 Prozent auf 13.193 Fälle zurück.
Während sich bei den Unternehmensinsolvenzen seit dem Jahr 2004 eine Entspannung abzeichnet, nimmt die Zahl der Insolvenzen von Verbrauchern weiter zu: 2006 haben 92.844 Personen eine Verbraucherinsolvenz beantragt, das sind 35,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
Ebenfalls deutlich zugenommen haben die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, und zwar um 9,7 Prozent auf 27.131. Für diesen Personenkreis gilt wie für die Verbraucher die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und der Stundung der Verfahrenskosten.
Einschließlich der 2.288 Nachlassinsolvenzen sowie der 2.495 Insolvenzen von Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen betroffen waren, lag die Gesamtzahl der Insolvenzen im Jahr 2006 bei 155.220 (+ 13,7 Prozent).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger wurden von den Gerichten mit rund 33 Milliarden Euro angegeben gegenüber 36 Milliarden Euro im Jahr 2005. Obwohl die Unternehmensinsolvenzen nur etwa ein Fünftel der Insolvenzfälle ausmachten, entfielen auf sie knapp 60 Prozent aller Forderungen.
Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren 2006 bei den insolventen Unternehmen 116.999 Personen beschäftigt. Im Vorjahr waren 168.219 Arbeitnehmer von Insolvenzen betroffen. Allerdings konnten in beiden Jahren bei etwa 15 Prozent der insolventen Unternehmen keine Angaben über die Beschäftigten gemacht werden.
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