12.03.2007

EU-weite Vereinheitlichung für Kreditvorschriften

Die Bundesregierung will ihren derzeitigen EU-Ratsvorsitz nutzen, um die Vorschriften für die Vergabe von Verbraucherkrediten zu vereinheitlichen. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, sieht der Vorschlag der deutschen Regierung eine Standardliste für Informationen vor, die dem Kunden vor Vertragsabschluss vorgelegt werden müssen. Auch beim Widerrufsrecht für die vorzeitige Rückzahlung und bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses soll es EU-weit einheitliche Vorgaben geben.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung aus den Reihen der Kreditwirtschaft stoßen einige Punkte auf Kritik. So sieht der neue Vorschlag vor, dass bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses auch Steuern miteinbezogen werden. Da diese jedoch innerhalb Europas unterschiedlich hoch seien, könne der Verbraucher die Kreditkonditionen europaweit nicht einheitlich vergleichen, so die Kritiker.

Die stärkere Vereinheitlichung soll das Kreditgeschäft grenzübergreifend ankurbeln. Zumindest in Deutschland scheint das auch nötig zu sein. Wie das Handelsblatt heute berichtet, bleiben die Banken auf einem Großteil der angebotenen Kredite sitzen. Zwar rechneten die meisten Kreditinstitute im Januar mit einer erhöhten Nachfrage nach Konsumentenkrediten. Tatsächlich ging die Nachfrage jedoch um 3,4 Prozent zurück.

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