Die NÜRNBERGER Versicherung legt ihre zertifikatgebundene Rentenversicherung neu auf. Beim NÜRNBERGER VermögensPlan 2019/1 wird ein Einmalbeitrag -
mindestens 5.000 EUR - in einem Zertifikat der HSBC-Bank auf den europäischen
Aktienindex Dow Jones EURO STOXX 50® angelegt. Er liefert am Ende
seiner Laufzeit nach 12 Jahren eine garantierte Mindestleistung,
deren Höhe am 24. Mai 2007 festgeschrieben wird.
Am 1. Juni 2019 erhält der Anleger entweder die festgeschriebene
Mindestleistung, die nach Markteinschätzung Anfang Januar 2007
zwischen 125 und 140 Prozent des Einmalbeitrages beträgt, oder den
gezahlten Einmalbeitrag plus 100 Prozent der mittleren jährlichen
Kursentwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50® Index. In den letzten
zwölf Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar) hatte sie 143,05 Prozent
betragen. Damit wären aus am 1. Januar 1995 angelegten 30.000 EUR
nach zwölf Jahren 72.915 EUR geworden.
Erreicht oder überschreitet der Kurs des obigen Index während der
Laufzeit von 12 Jahren mindestens einmal 8.000 Punkte, erhält der
Anleger am 1. Juni 2019 zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent des
Einmalbeitrags. Durch die Verbindung mit einer Rentenversicherung erhält der Kunde nach Ablauf der Aufschubdauer - also frühestens ab 1. Juni 2019 -
eine lebenslange Rente. Auch eine Kapitalauszahlung ist möglich. Bei
Versicherungsdauern über zwölf Jahren wird das Geld nach Ablauf des
Zertifikats in einem vom Kunden wählbaren Investmentfonds angelegt.
Im Todesfall während der Laufzeit des Zertifikats zahlt die
NÜRNBERGER an den Bezugsberechtigten den Wert des Zertifikats zurück,
mindestens aber den eingezahlten Betrag.
Da der NÜRNBERGER VermögensPlan 2019/1 eine aufgeschobene
Rentenversicherung ist, werden Kapitalauszahlungen aus Verträgen, die
nach dem 60. Lebensjahr enden und mindestens zwölf Jahre gelaufen
sind, nur zur Hälfte besteuert. Bei einer Direktanlage in ein
entsprechendes Zertifikat müssten die Erträge dagegen voll versteuert
werden. Wählt der Kunde die lebenslange Rente, ist nur der
Ertragsanteil zu versteuern. Erträge während der Aufschubdauer sind
nicht zu versteuern, auch Todesfall-Leistungen sind
einkommensteuerfrei, so die NÜRNBERGER.
Die offizielle Zeichnungsfrist hat bereits begonnen und endet am 24. Mai 2007.
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