21.03.2007

Urteile im Prozess um Berliner Bankenskandal

Im Prozess um die Berliner Bankenaffäre ist der prominenteste Angeklagte, Klaus-Rüdiger Landowsky, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner CDU und früheren Vorstand der Berlin-Hyp und zwölf weiteren Managern wurde Untreue bei der Kreditvergabe vorgeworfen.

Die Berlin-Hyp, eine Tochtergesellschaft der damaligen Bankgesellschaft Berlin, hatte in den 90er Jahren Kredite im Wert von 235 Mio. Euro für den Kauf und die Modernisierung von Plattenbauten vergeben. Hierbei sollen Landowsky und die anderen Manager bewusst gegen gesetzliche Prüfvorschriften verstoßen und so das Vermögen der Berlin-Hyp gefährdet haben.

Landowsky wurde jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Ob weitere Mitangeklagte ebenfalls verurteilt wurden, ist derzeit nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte für einige der Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu 4 Jahren gefordert.

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