26.03.2007

Koalition ist sich bei Mifid einig

Die Finanzexperten von Union und SPD haben sich abschließend auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie für Märkte in Finanzinstrumenten (Mifid) geeinigt. Dies berichtet die Financial Times Deutschland. Insgesamt 54 Änderungen wurden an dem Regelwerk zuletzt vorgenommen. Trotz Forderungen von Bankenverbänden nach einem Aufschub soll die Richtlinie im November dieses Jahres in Kraft treten.

Wichtigste Änderung gegenüber dem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums ist die Einbeziehung sogenannter aktienvertretender Zertifikate in den Geltungsbereich der Richtlinie. Die Richtlinienvorgabe der EU sah dies nicht vor. Gleichwohl verwies die SPD-Finanzexpertin Nina Hauer auf die einhellige Zustimmung in der Fachwelt zur Ausdehnung der Mifid auch auf diese Produktgruppe.

Geschlossene Fonds werden nach dem Kompromiss jedoch nicht von der Mifid erfasst. "Diese Anlageformen gehören fachlich nicht in die Mifid. Das heißt aber nicht, dass wir kein Auge darauf haben werden", sagte Hauer gegenüber der FTD. Verbraucherschützer kritisierten, dass geschlossene Fonds nicht erfasst werden sollen. Darüber hinaus soll es für Investmentfonds auch keine "Best Execution"-Regel geben. Eine solche Regelung soll bei anderen Finanzprodukten sicherstellen, dass die Bank eine Order des Kunden immer bestmöglich auszuführen hat.

Wertpapierfirmen werden sich darüber freuen, dass sie zukünftig auch Finanzportfolios verwalten dürfen, auch wenn sie nichts Näheres über Kenntnisse und Finanzverhältnisse ihrer Kunden wissen. Dieser Forderung gaben SPD und Union bei ihrer Einigung über die Umsetzung der Mifid nach.

Uneins sind die Koalitionäre der FTD zufolge noch über die Zuständigkeit der Aufsicht über multilaterale Handelsplattformen. Dabei handelt es sich um Handelssysteme, die von einer Investmentgesellschaft o.ä. mit börsenartiger Funktion betrieben werden. Zur Diskussion stehen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Länder. Als Kompromiss ist laut FTD eine Regel-Ausnahme-Lösung im Gespräch: Grundsätzlich soll die BaFin zuständig sein. Auf Antrag der Bundesländer soll davon abgewichen werden können.

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