Das Finanzgericht des Saarlandes hat als nunmehr zweites Finanzgericht in Deutschland die Neuregelung der Pendlerpauschale kritisiert. Im Rahmen eines Verfahrens, dass die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale zum Gegenstand hat, teilte das Gericht mit, dass es die entsprechende Regelung für verfassungswidrig hält.
Wie schon das Niedersächsische Finanzgericht legten auch die Saarländer Finanzrichter dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Sache zur Entscheidung vor. Gemäß dem Grundgesetz darf nur das Bundesverfassungsgericht abschließend über die Vereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung mit der Verfassung entscheiden.
Das Saarländische Finanzgericht begründete seine Rechtsauffassung mit Verstößen gegen den Gleichheitssatz und gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. In Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig sind, hänge die Wahl des Wohnortes nicht allein von privaten Erwägungen ab.
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