Die deutschen Finanzämter befürchten nach den Gerichtsentscheiden aus dem Saarland und Niedersachsen eine Flut von Einsprüchen gegen die Kürzung der Pendlerpauschale. Die Finanzgerichte der beiden Bundesländer hatten erst kürzlich die Auffassung vertreten, dass die steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten erst ab dem 21. Kilometer gegen das Grundgesetz verstößt. Ob dem wirklich so ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Der Bund der Steuerzahler ruft alle Betroffenen dazu auf, Einspruch gegen entsprechende Entscheidungen des Finanzamts einzulegen. Dies kann man bereits jetzt tun, wenn man sich einen Freibetrag für die gesamten Fahrtkosten auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte und das Finanzamt dies ablehnt.
Die Finanzgerichte hatten argumentiert, dass die Neuregelung gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstoße. Ein Sprecher der Bundesregierung zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Ansicht nicht teilen wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, könne die Regelung auch völlig ausgesetzt oder aber die Abzugsfähigkeit gänzlich abgeschafft werden. Dann könnten auch Steuerzahler, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegen, künftig keine Fahrtkosten absetzen. Das stehe im Augenblick aber nicht an, so der Regierungssprecher.
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