31.03.2007

Reisegepäckversicherung nicht entbehrlich

Pünktlich zur Osterreisewelle weist der Versicherer ELVIA darauf hin, dass eine Reisegepäckversicherung keineswegs entbehrlich ist. Urlauber werden häufiger mit Diebstahl oder Gepäckverlust konfrontiert, als viele glauben. Das beweist die in Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg durchgeführte repräsentative Studie "ELVIA Sicherheitsbarometer 2006". Jeder Vierte der Befragten wurde im Urlaub schon einmal bestohlen. Und drei von zehn Reisenden warteten am Gepäckband vergeblich auf ihren Koffer oder bekamen ihn beschädigt zurück. Allein bei der ELVIA Reisegepäck-Versicherung entfallen mehr als 80 Prozent aller Schadenzahlungen auf gestohlenes oder beschädigtes Gepäck.

Für beschädigte oder gestohlene Koffer kommen laut ELVIA grundsätzlich drei Ansprechpartner in Betracht: das Beförderungsunternehmen, die Hausratversicherung oder die Reisegepäck-Versicherung. Gerade beim Vergleich Hausrat- und Reisegepäck-Versicherung gilt es, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, so die ELVIA. Denn die Hausratversicherung unterliegt auf Reisen starken Einschränkungen und bietet daher nur lückenhaften Schutz. Da die Hausratversicherung lediglich Raub und Einbruchdiebstahl abdeckt, stehen Urlauber ohne spezielle Reisegepäck-Versicherung im Schadenfall häufig im Regen.

"Raub und Einbruch - also Schäden mit Gewaltanwendung machten im vergangenen Jahr nicht einmal zehn Prozent der Schadenzahlungen bei uns aus. Dagegen entfielen mehr als 60 Prozent aller Zahlungen auf einfachen Diebstahl oder den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck während des Transports," weiß Klaus Weege, Gruppenleiter Reisegepäck bei ELVIA. Laut ELVIA leistet eine Reisegepäck-Versicherung auch bei Trick- oder Taschendiebstahl.

Darüber hinaus sind die Entschädigungssummen bei der Hausratversicherung begrenzt. Meist werden bis maximal zehn Prozent der Versicherungssumme unter Berücksichtigung von Höchstentschädigungsgrenzen angeboten. Die Reisegepäck-Versicherung kann individuell entsprechend des Gepäckwertes abgeschlossen werden und reguliert somit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Was viele nicht wissen: Manche Hausratversicherungen bieten nur einen europaweiten Schutz. Das gilt besonders für ältere Verträge und solche aus DDR-Zeiten, die nicht umgestellt wurden. Damit wären nicht einmal Reisen auf die Kanarischen Inseln versichert.

Für Gepäck, das beim Flug verloren geht oder beschädigt wird, muss zunächst das Beförderungsunternehmen aufkommen. Die Haftung der Airline für die Zerstörung, den Verlust und die Beschädigung von Reisegepäck ist jedoch bis zu einem Höchstbetrag von circa 1.200 Euro beschränkt, auch wenn der Inhalt mehr wert war. Eine Reisegepäck-Versicherung erstattet hingegen Schäden entsprechend der Versicherungssumme ohne einen Selbstbehalt mit dem vollen Zeitwert und beschränkt sich zudem nicht auf den Haftungszeitraum zwischen Check-In und Gepäckausgabe. Der Zeitwert wird übrigens ausgehend vom Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen unter Berücksichtigung des Alters und der Abnutzung ermittelt. Bei seltenen Gegenständen liegt er unter Umständen sogar über dem Neuwert.

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