Pünktlich zur Osterreisewelle weist der Versicherer ELVIA darauf hin, dass eine Reisegepäckversicherung keineswegs entbehrlich ist. Urlauber werden häufiger mit Diebstahl oder Gepäckverlust konfrontiert, als viele glauben. Das beweist die in
Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg durchgeführte
repräsentative Studie "ELVIA Sicherheitsbarometer 2006". Jeder Vierte
der Befragten wurde im Urlaub schon einmal bestohlen. Und drei von
zehn Reisenden warteten am Gepäckband vergeblich auf ihren Koffer
oder bekamen ihn beschädigt zurück. Allein bei der ELVIA
Reisegepäck-Versicherung entfallen mehr als 80 Prozent aller
Schadenzahlungen auf gestohlenes oder beschädigtes Gepäck.
Für beschädigte oder gestohlene Koffer kommen laut ELVIA grundsätzlich drei Ansprechpartner in Betracht: das Beförderungsunternehmen, die Hausratversicherung oder die Reisegepäck-Versicherung. Gerade beim Vergleich Hausrat- und Reisegepäck-Versicherung gilt
es, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, so die ELVIA. Denn die
Hausratversicherung unterliegt auf Reisen starken Einschränkungen und
bietet daher nur lückenhaften Schutz. Da die Hausratversicherung
lediglich Raub und Einbruchdiebstahl abdeckt, stehen Urlauber ohne
spezielle Reisegepäck-Versicherung im Schadenfall häufig im Regen.
"Raub und Einbruch - also Schäden mit Gewaltanwendung machten im
vergangenen Jahr nicht einmal zehn Prozent der Schadenzahlungen bei
uns aus. Dagegen entfielen mehr als 60 Prozent aller Zahlungen auf
einfachen Diebstahl oder den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck
während des Transports," weiß Klaus Weege, Gruppenleiter Reisegepäck
bei ELVIA. Laut ELVIA leistet eine Reisegepäck-Versicherung auch bei Trick- oder Taschendiebstahl.
Darüber hinaus sind die Entschädigungssummen bei der
Hausratversicherung begrenzt. Meist werden bis maximal zehn Prozent
der Versicherungssumme unter Berücksichtigung von
Höchstentschädigungsgrenzen angeboten. Die Reisegepäck-Versicherung
kann individuell entsprechend des Gepäckwertes abgeschlossen werden
und reguliert somit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
Was viele nicht wissen: Manche Hausratversicherungen bieten nur
einen europaweiten Schutz. Das gilt besonders für ältere Verträge und
solche aus DDR-Zeiten, die nicht umgestellt wurden. Damit wären nicht
einmal Reisen auf die Kanarischen Inseln versichert.
Für Gepäck, das beim Flug verloren geht oder beschädigt wird, muss
zunächst das Beförderungsunternehmen aufkommen. Die Haftung der
Airline für die Zerstörung, den Verlust und die Beschädigung von
Reisegepäck ist jedoch bis zu einem Höchstbetrag von circa 1.200 Euro
beschränkt, auch wenn der Inhalt mehr wert war. Eine
Reisegepäck-Versicherung erstattet hingegen Schäden entsprechend der
Versicherungssumme ohne einen Selbstbehalt mit dem vollen Zeitwert
und beschränkt sich zudem nicht auf den Haftungszeitraum zwischen
Check-In und Gepäckausgabe. Der Zeitwert wird übrigens ausgehend vom
Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen unter Berücksichtigung
des Alters und der Abnutzung ermittelt. Bei seltenen Gegenständen
liegt er unter Umständen sogar über dem Neuwert.
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