Im ersten Prozess um die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren hat das Verwaltungsgericht Freiburg eine erste Entscheidung gefällt. Die Richter wiesen Klagen von insgesamt sechs Studierenden gegen die im Sommersemester eingeführten Gebühren ab. Den Studenten können aber noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Nach Ansicht der klagenden Studierenden verstoßen die Studiengebühren gegen das Grundgesetz und gegen den UN-Sozialpakt von 1966. Letzterer besagt, dass Bildungseinrichtungen unentgeltlich sein müssen. Auf nationaler Ebene seien der vom Grundgesetz geschützte Gleichheitssatz und das Recht auf freie Berufswahl verletzt, so die Kläger. Dieser Argumentation wollte das Freiburger Verwaltungsgericht nicht folgen. Ob die Kläger von der Möglichkeit der Berufung Gebrauch machen, ist derzeit noch ungewiss. Jedoch hatte der Rechtsanwalt der klagenden Studierenden dem Verwaltungsgericht bereits im Vorfeld empfohlen, die Verfahren zur grundsätzlichen Klärung an ein Bundesgericht zu verweisen, berichtet das Handelsblatt.
Die ersten Bundesländer führten bereits im vergangenen Wintersemester Studiengebühren ein. In Baden-Württemberg gibt es sie seit diesem Sommer. Bundesweit klagen knapp 3.000 Studierende gegen die Studiengebühren.
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