Die Kündigung eines Kredits durch eine Bank ist unter Umständen auch dann nicht zulässig, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsrückstand ist und die Bank versucht hat, ihn zur Zahlung zu bewegen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 3 W 126/06).
Eine Bankkundin hatte ein Darlehen in Höhe von 8.500 Euro aufgenommen und war mit den Raten in Rückstand geraten. Die Bank hatte die Kundin mehrfach an ihre Zahlungsverpflichtung erinnert, leider erfolglos. Daraufhin kündigte die Bank das Darlehen fristlos. Zu Unrecht, wie das OLG Celle feststellte.
Eine erfolglose Aufforderung zur Zahlung genüge nicht als Kündigungsgrund. Die Bank hätte der Kundin deutlicher machen müssen, dass die Lage ernst sei. Dies hätte mit einer Fristsetzung verbunden mit einer Kündigungsandrohung geschehen können, so die Celler Richter. Dies habe die Bank aber nicht getan.