Der Kölner Handelskonzern Penny und das Düsseldorfer
Versicherungsunternehmen ARAG arbeiten demnächst wieder im Vertrieb von Versicherungsprodukten zusammen. In über 2.000 Penny Märkten wird der ARAG
Kids&Klar Kinderschutz angeboten. Dieser umfasst Versicherungsleistungen bei Unfall, den Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten sowie
Schutzbriefleistungen. Der Versicherungsschutz kostet 49,00 EUR pro
Jahr. Dieses Angebot ist ab dem 17. September für die Dauer von vier
Wochen exklusiv in allen Penny Märkten erhältlich. Danach wird die ARAG den
Kinderschutz auch über ihre anderen Vertriebswege anbieten.
Mit der neuen Verkaufsaktion knüpfen beide Unternehmen an ihre
Zusammenarbeit aus dem Jahr 2006 an. Damals stand mit dem ARAG Rat&Tat Rechtsschutz erstmals eine Versicherungspolice in den Regalen von Penny.
Wie damals die Rechtsschutzpolice wird auch ARAG Kids&Klar Kinderschutz in eigenen Verkaufspackungen aufbereitet, heißt es aus Düsseldorf und Köln.
Der für den ARAG Kids&Klar Kinderschutz entwickelte Rechtsschutz
für Opfer von Gewaltstraftaten wurde gemeinsam mit dem Weißen Ring, einer Organisation für Gewaltopfer, entwickelt. Es handelt sich um einen
Kostenschutz für die rechtliche Interessenwahrnehmung von Gewaltopfern als Nebenkläger in Strafprozessen mit einer Kostenübernahme von bis zu 1 Million EUR.
Für den ARAG Kids & Klar Kinderschutz wurde ein erweiterter
Unfallbegriff definiert, der laut ARAG "deutlich über die marktüblichen
Leistungen" hinausgehen soll. Versichert sind zudem Unfallfolgen, die ein
Kind erleidet, wenn es sich verteidigt oder versucht, Menschen oder
Tiere zu retten.
Beim Kauf der Police erhält der Kunde einen Umschlag mit den Produktunterlagen: Registrierungsformular,
Leistungsbeschreibung und Versicherungsbedingungen. Zu Hause wird der
Versicherungsschutz per Post, Fax oder Online aktiviert. Dazu benötigt der Kunde seine PIN-Nummer, die er mit dem Penny-Kassenbon erhalten hat. Einen Tag nach der Registrierung ist
der Kinderschutz aktiv, so die ARAG. Den Versicherungsschein erhält der Kunde per Post.
Sollte der Versicherungsnehmer
versterben, bevor das versicherte Kind volljährig ist, läuft die
Versicherung laut ARAG beitragsfrei bis zum Ende des Versicherungsjahres
weiter, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Tipps der Redaktion:
Verwandte Artikel
Tags