Das Bundesfinanzministerium ist in Sachen Pendlerpauschale ein Stück zurück gerudert. Die Freibeträge für die Fahrtkosten können nun doch, wenn auch vorläufig, auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Man habe "ein unbürokratisches und schnelles, gleichwohl dem geltenden Recht entsprechendes Verfahren gefunden", heißt es aus dem Ministerium.
Steuerpflichtige können ihren Einspruch gegen die Verweigerung der Eintragung beim Finanzamt zu Protokoll erklären und gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Anschließend wird sogleich im Wege der Aussetzung der Vollziehung der begehrte Freibetrag auch für die ersten 20 Entfernungskilometer eingetragen.
Damit könne der Bürger den Freibetrag bis Ende des Jahres geltend machen, obwohl das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsehe. Das Finanzamt fordert gegebenenfalls zu wenig gezahlte Steuern aber zurück. Bis das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung in dieser Sache getroffen haben wird, werden Einkommensteuerbescheide ab 2007 in diesem Punkt von Amts wegen für vorläufig erklärt. Der Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe insoweit „offen“. Auch dies dient der Vermeidung von unnötiger Bürokratie im Sinne der Bürger, so das Finanzministerium.
Zuletzt hatte der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das abschließend über diese Frage urteilen muss, wird erst im nächsten Jahr gerechnet.
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