Das Bundesinnenministerium erarbeitet einen Gesetzentwurf für mehr Datenschutz und Transparenz bei Auskunfteien. Das teilte es jetzt der Presse mit. Auskunfteien sammeln geschäftsmäßig personenbezogene Daten, beispielsweise über Kreditkunden, und übermitteln sie an ihre Geschäftspartner. Dabei berechnen sie so genannte Scoring-Werte aus statistischen Wahrscheinlichkeiten, die Auskunft über die Kreditwürdigkeit einzelner Personen geben sollen.
Bisher ist es für Verbraucher völlig undurchsichtig, wie ihre Scoring-Werte bei den verschiedenen Auskunfteien berechnet werden und woher die Daten stammen, anhand derer das Scoring erstellt wird. Gleichzeitig machen gerade Finanzdienstleister und Versicherungen ihre Entscheidung, jemanden als Kunden zu akzeptieren, vielfach von solchen Scorings abhängig. Deshalb fordern Daten- und Verbraucherschützer seit langem, solche Verfahren müssten für alle Beteiligten transparent sein.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will nach eigenen Angaben mehrere Ziele erreichen. Einmal ist da das "berechtigte Interesse der Betroffenen, zu erfahren, mit welchen Daten Auskunfteien Score-Werte errechnen". Zweitens sollen die Auskunfteien mehr Rechtssicherheit in ihrer Arbeit bekommen. Beides soll "eine bessere Akzeptanz von Scoring-Verfahren" bringen, an denen "in einer immer anonymeren Geschäftswelt alle Beteiligten ein Interesse haben."
Ein großes Problem bei Scorings: Oftmals werden Daten einbezogen, die dort nichts zu suchen haben. Eine Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) von 2006 ergab, dass auch Merkmale wie Geschlecht, Familienstand, Alter, Zahl der Kinder, Wohndauer und Haushaltstyp für das Scoring verwendet werden. Johann Bizer, stellvertretender Leiter des ULD, kritisierte gegenüber "heise online", "die bloße statistische Ähnlichkeit mit einer anderen Person kann keinen tauglichen Hinweis auf die zukünftige Zahlungsfähigkeit geben."
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