Knapp drei Monate verbleiben den europäischen
Banken noch, die von der EU verschärften Kontrollmaßnahmen zur
Verhinderung von Geldwäsche konzernweit einzuführen. Drei Viertel der
Banken haben zudem einen für alle Mitarbeiter geltenden
Verhaltenskodex in der Geldwäscheprävention aufgestellt. Hierzu
gehören beispielsweise generelle Grundsätze, wie Bankangestellte mit
dem geforderten risikobasierten Ansatz der 3. EU-Geldwäscherichtlinie
umgehen sollen. Nachholbedarf besteht allerdings, die
Bankangestellten in Form von Handbüchern und Schulungen ausreichend
zu informieren und vorzubereiten. In mehr als der Hälfte der
befragten deutschen Institute fehlen derzeit klare Arbeitsanweisungen
zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie. Das belegt eine Marktstudie, die
Steria Mummert Consulting unter den Top-Banken in Deutschland
durchgeführt hat.
Mitarbeiter, die in geldwäscherelevanten Bereichen tätig sind,
müssen dafür sensibilisiert werden, Transaktionen, die mit Geldwäsche
oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, zu erkennen. Damit sich
die Bankangestellten in derartigen Fällen richtig verhalten, führen
die Institute interne Schulungen ihrer Mitarbeiter durch. Mehr als
die Hälfte der befragten Banken schult ihre Angestellten jedes Jahr
neu. Zudem erhalten neue Mitarbeiter in fast allen Instituten bei der
Einstellung entsprechende Trainings. In 31 Prozent der Institute
werden die Mitarbeiter allerdings nur in unregelmäßigen Abständen in
puncto Geldwäscheprävention weitergebildet.
Neben den Schulungsmaßnahmen sorgen so genannte
Organisationshandbücher für eine umfassende Aufklärung des
Bankpersonals. In ihnen sind sämtliche Richtlinien und
Arbeitsanweisungen zum Thema Geldwäsche festgehalten. Zwar führen 97
Prozent der befragten Kreditinstitute ein derartiges Ablaufhandbuch.
Allerdings enthalten sie nur bei 45 Prozent dieser Institute bereits
detaillierte Anweisungen zu den Neuerungen der 3.
EU-Geldwäscherichtlinie. 48 Prozent der befragten Banken sind sich
der Dringlichkeit des Themas inzwischen bewusst. Sie planen, ihre
bestehenden Vereinbarungen bis Dezember zu überarbeiten und konkrete
Anweisungen zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie auszugeben.
Die Mitarbeiter in den Bankfilialen sind der entscheidende Faktor
beim Aufspüren von Geldwäscheaktivitäten. Sie setzen die gesetzlichen
Regelungen im Tagesgeschäft um. Sind sie allerdings nicht mit den
Vorschriften und internen Verhaltensregeln vertraut, können sie die
Maßnahmen nicht in der gewünschten Form umsetzen, erklärt
Bernd-Michael Lindner, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting.
Die Folge: Es entstehen Lücken, unter anderem bei der Überwachung des
Zahlungsverkehrs, sowie unbewusste Verstöße gegen Verhaltensregeln,
wie dies beispielsweise in großem Umfang im Fall Enron geschehen ist.
Dort gab es einen 65 Seiten starken Verhaltenskodex, dennoch
basierten 85 Prozent der festgestellten Vorfälle auf Verstößen gegen
die Unternehmenspolitik.
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