Die KfW Mittelstandsbank fasst ihre beiden Kreditprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" zum 1. Januar 2008 in einem neuen Produkt, dem "KfW-StartGeld", zusammen. Damit will die Bank Unternehmensgründungen unterstützen, die dem "kleinen mittelstand" zuzuordnen sind.
Bereits zum 1. Januar diesen Jahres hatte die Bank nach eigenen Angaben die Zinsen in diesen beiden Programmen um rund 30 Prozent gesenkt. Das neue Kreditprogramm "KfW-StartGeld" umfasst dem Kreditinstitut zufolge nun einen Kredithöchstbetrag von 50.000 Euro bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Außerplanmäßige Tilgungen sind kostenfrei möglich. Sind mehrere Gründer beteiligt, können sie für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch nehmen.
Beantragt werden kann "KfW-StartGeld" vom Zeitpunkt der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen im Nebenerwerb, die mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sind. Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW- Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank sollen ab 1. Januar vereinfacht werden.
Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür will die KfW eine Garantie aus Mitteln des EU-Rahmenprogramms für Wettbewerb und Innovation bekommen.
Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den Mittelstand (Gründungen und bestehende Unternehmen) mit rund 22 Mrd. Euro. Allein an Gründer wurden rd. 15.000 Kredite mit einem Volumen von knapp 2,2 Mrd. Euro vergeben.
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