Gameshowkandidaten müssen ihre Gewinne unter Umständen versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 39/06). Die Teilnehmerin an einer Fernsehshow hatte dort ein Preisgeld von 250.000 € gewonnen. Das Preisgeld hatte sie erhalten, weil es ihr entsprechend den Vorgaben der Show gelungen war, während der Show ihre gesamte Familie und ihre Freunde dahin gehend zu täuschen, dass der - vom Sender bestimmte - Mann an ihrer Seite "die Liebe ihres Lebens" sei und sie diesen trotz aller vom Veranstalter eingebauten "Widrigkeiten" während der Sendung heiraten wolle.
Insbesondere ist ein solches Preisgeld nicht mit nicht gewerblichen Gewinnen aus Rennwetten, die nicht der Einkommensteuer unterworfen sind, vergleichbar, entschied der BFH. Bei den Wetten seien weder Spieltätigkeit noch Spieleinsatz Leistungen, die durch den Spielgewinn vergütet werden.
Im Gegensatz dazu habe die Klägerin mit ihrer Teilnahme an der Fernsehshow eine vertraglich vereinbarte Leistung gegenüber dem Fernsehsender erbracht und dafür mit dem Preisgeld ein Entgelt erhalten. Derartige Shows stellen nach Ansicht des BFH Unterhaltungssendungen dar, die ausschließlich von der Mitwirkung von Kandidaten "leben" und nur deshalb den Veranstalter veranlassen, ihnen für ihre Teilnahme eine Chance auf einen (hohen) Preis einzuräumen.
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