Das Bundessozialgericht will noch in diesem Jahr entscheiden, ob das Sozialgeld für Kinder aus Hartz-IV-Familien korrekt berechnet ist. "Man hat bei der Festlegung des Regelsatzes die speziellen Bedürfnisse von Kindern nicht analysiert", sagt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Peter Udsching, der ZEIT. "Es wird zu untersuchen sein, ob das Verfahren mit den pauschal reduzierten Erwachsenensätzen haltbar ist." Derzeit bekommen Kinder 60 Prozent der Unterstützung, die einem alleinstehenden Erwachsenen zustehen.
Zudem kritisieren Juristen, dass die Hartz-IV-Sätze nicht entsprechend der Inflationsrate steigen. Sie sind statt dessen an die Entwicklung der Renten gekoppelt, was trotz gestiegener Preise wiederholt zu Nullrunden führte. "Es ist höchst umstritten, ob die Entwicklung der Renten ein sachgerechtes Kriterium sein kann für die Kostenentwicklung bei den elementaren Lebensbedürfnissen", sagt Udsching. Über diese Frage will das Bundessozialgericht allerdings frühestens nächstes Jahr entscheiden.
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