17.03.2008

Steuerabzug für Krankenversicherung zu niedrig

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen Krankenversicherungsbeiträge stärker als bisher steuerlich abzugsfähig sein. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).

Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die notwendigen Ausgaben für Vorsorge für Krankheit und Pflege genauso wie Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Wohnung und Heizung zu den Ausgaben des steuerfreien Existenzminimums gehören. Die Möglichkeiten, besonders private Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, seien bislang eindeutig zu niedrig. Von den Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen sollen daher künftig die Kosten für die Grundversicherung steuerfrei bleiben, heißt es in der FTD. Wie hoch der existenzsichernde Beitrag ist, muss nun das Bundesfinanzministerium prüfen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte den bisher geltenden Freibetrag von 2400 Euro jährlich für Selbstständige damit für verfassungswidrig. Die Entscheidung aus Karlsruhe hat voraussichtlich auch die Anhebung des Freibetrags für Arbeitnehmer zur Folge. 1500 Euro ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflege- sowie zur Arbeitslosen- und Unfallversicherung können diese zurzeit geltend machen.

Existenzsichernde Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen ab 2010 steuerfrei bleiben. Das verlangt der Zweite Senat der FTD zufolge. Zudem müssen auch die Kinder von privat Versicherten berücksichtigt werden. Denn sie sind anders als bei gesetzlich Versicherten beitragspflichtig.

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