Für ambulante Vorsorgekuren im EU-Ausland können Krankenversicherte Zuschüsse für Behandlungen und Kurmittel in der Höhe bekommen, die auch in Deutschland bei einer solchen Kur übernommen würden. Dies teilt die Krankenkasse AOK plus mit. Wichtig dabei sind die Verordnung des Arztes am Kurort und die Behandlung durch einen nach
EU-Recht anerkannten Fachmann. Zur Kostenerstattung benötigt die Krankenkasse nach der Kur eine detaillierte Quittung mit Empfangsbestätigung über die erbrachte Leistung.
Da es bei Kur- und Wellness-Reisen diesbezüglich viele unseriöse Angebote gibt, sollten sich die Versicherten auf jeden Fall vor der Kur von ihrer Krankenkasse beraten lassen. Die Versicherten erhalten in den Beratungscentern ihrer Kassen Auskunft dazu.
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