Die Allianz reicht heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform ein. Mit der Verfassungsbeschwerde will die "Allianz Private" auch die Interessen ihrer Kunden wahren: "Wir sind überzeugt, dass etwa der Basistarif in verfassungswidriger Weise in bestehende Versicherungsverträge eingreift"
begründet Dr. Ulrich Rumm, Vorsitzender der Vorstands der Allianz Privaten die
Entscheidung. "So sind etwa die Prämienhöhen im Basistarif begrenzt. Diese
Begrenzungen müssen unsere krankenvollversicherten Kunden über Umlagen
mitfinanzieren. Das bedeutet Prämiensteigerungen, mit denen die Kunden zur
Vertragsschluss nicht rechnen mussten."
Beim Basistarif stehen
die privaten Krankenversicherungen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang. Das bedeutet, sie dürfen keinen Kunden ablehnen. "Damit sind wir verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller
Leistungskraft zu versichern. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind nicht
zulässig", sagt Rumm. Darüber hinaus bemängelt die Allianz Private, dass die
Zulassung von GKV-Wahltarifen die Chancengleichheit von privater und gesetzlicher Krankenkasse im Wettbewerb beeinträchtigt.
"Einen derart massiven Eingriff in unsere Unternehmensfreiheit hat es noch nie
gegeben", so ein Allianz-Sprecher. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wird die Allianz Private von Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, vertreten.
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