27.03.2008

Allianz klagt gegen Gesundheitsreform

Die Allianz reicht heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform ein. Mit der Verfassungsbeschwerde will die "Allianz Private" auch die Interessen ihrer Kunden wahren: "Wir sind überzeugt, dass etwa der Basistarif in verfassungswidriger Weise in bestehende Versicherungsverträge eingreift" begründet Dr. Ulrich Rumm, Vorsitzender der Vorstands der Allianz Privaten die Entscheidung. "So sind etwa die Prämienhöhen im Basistarif begrenzt. Diese Begrenzungen müssen unsere krankenvollversicherten Kunden über Umlagen mitfinanzieren. Das bedeutet Prämiensteigerungen, mit denen die Kunden zur Vertragsschluss nicht rechnen mussten."

Beim Basistarif stehen die privaten Krankenversicherungen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang. Das bedeutet, sie dürfen keinen Kunden ablehnen. "Damit sind wir verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind nicht zulässig", sagt Rumm. Darüber hinaus bemängelt die Allianz Private, dass die Zulassung von GKV-Wahltarifen die Chancengleichheit von privater und gesetzlicher Krankenkasse im Wettbewerb beeinträchtigt. "Einen derart massiven Eingriff in unsere Unternehmensfreiheit hat es noch nie gegeben", so ein Allianz-Sprecher. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wird die Allianz Private von Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, vertreten.

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