Bundesrechnungshof: Schlechte Noten für Jobcenter 

Der Bundesrechnungshof vergibt den Jobcentern schlechte Noten in der Vermittlung von langzeitarbeitslosen Hartz- IV-Empfängern. Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" in ihrer Onlineausgabe berichtet, werden die Arbeitssuchenden vielfach nicht richtig beraten und Ein-Euro-Jobs "in großem Stil" missbraucht.

Der Bundesrechnungshof prüfte erneut die "Durchführung der Grundsicherung" in den Städten Berlin, Hannover, München, Köln und Stuttgart. Kernaussage des Berichts ist, dass sich die "Qualität der Vermittlungstätigkeit" und der intensiven Einzelfallbetreuung durch die Fallmanager "gegenüber früheren Prüfungen nicht grundlegend verbessert hat".

Dabei sei unabhängig, ob die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit oder kommunalen Trägern erbracht worden seien, sagt der Bundesrechnungshof.

Einer der gravierenden Mängel sei beispielsweise, dass Hartz-IV-Empfänger im Durchschnitt neun Wochen warten müssten, bis sie ab Beginn der Leistung überhaupt einem Fallmanager vorgestellt würden. Weitere 16 Wochen vergingen durchschnittlich bis zur schriftlichen Vereinbarung über die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. In jedem dritten Fall wurden überhaupt keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen.

Weiter kritisierten die Prüfer, dass die Jobcenter bei drohender Arbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr (Langzeitarbeitslosigkeit) in einem Drittel der untersuchten Fälle in den letzten drei Monaten des Bezugs von ALG I die Beratung komplett einstellten.

Bei einzelnen Jobcentern hätten Arbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen aus Kostengründen die gesetzlich festgelegte Intensivbetreuung gar nicht erhalten. "Sie hielten es für wirtschaftlicher, sich um integrationsnahe Kunden zu kümmern", kritisiert der Rechnungshof.

"Extremen Missbrauch" wiederum stellte der Bundesrechnungshof bei Ein-Euro-Jobs fest, für die mehr als eine Milliarde Euro ausgegeben wurde. Zwei Drittel der geprüften Maßnahmen erfüllten mindestens eine Fördervoraussetzung nicht.

In acht von zehn Fällen handelte es sich bei den Arbeiten nicht um zusätzliche, dem Gemeinwohl nützliche Stellen. "Meist betrafen sie reguläre Aufgaben eines öffentlichen Trägers (etwa Reinigungsarbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden oder leichte Bürotätigkeiten) und sollten normale Arbeitskräfte einsparen oder einen haushaltsbedingten Personalmangel ausgleichen."

Für drei von vier Ein-Euro-Jobbern hatten die Arbeitsgelegenheiten keinerlei sichtbare Wirkung. Die damit beabsichtigte Eingliederung in den Arbeitsmarkt war für die Prüfer in keinem der Fälle erkennbar. Der Rechnungshof fordert zur Verbesserung der Zustände in den Ämtern schärfere Kontrollen.