19.08.2008

Verbraucherinformation: Keine Auskunft für 500 Euro

Seit Mai sind deutsche Behörden allen Bürgern nach dem Verbraucherinformationsgesetz zur Auskunft beispielsweise über Gesundheitsrisiken verpflichtet. Wie "FOCUS ONLINE" berichtet, versuchen Bürokraten aber häufig, die Auskunft mit hohen Gebühren zu umgehen.

Im betreffenden Fall hatte die Verbraucherorgansiation "Foodwatch" sich an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gewandt und unter Berufung auf das neue Verbraucherinformationsgesetz Fragen zum Anfang Juli entstandenen Verdacht gestellt, dass Firmen abgelaufenen Käse zwischen Bayern und Italien verkauft haben.

Das LGL erklärte sich in seinem Antwortschreiben in einem Punkt für nicht zuständig und verweigerte zu drei weiteren Fragen die Auskunft. Daraufhin erhielt Foodwatch einen "förmlichen Ablehnungsbescheid", in dem die Erlanger Landesbehörde für die "Nicht-Auskunft" eine Gebühr zwischen 300 und 500 Euro in Aussicht stellte.

Allerdings bot die Behörde einen Kompromiss an: Wenn Foodwatch noch schnell den Auskunftsantrag zurückziehe, lasse sich die Gebühr um 25 bis 90 Prozent verringern. Nachdem Foodwatch gegen die Gebühr in Höhe von 500 Euro protestierte, änderte die LGL den Betrag in 50 Euro.



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