05.09.2008

Datenschützer kritisiert Bonität nach Wohnort

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert die Bewertung der Bonität anhand von sog. Geodaten und fordert vom Gesetzgeber, die Position der Verbraucher zu stärken und die Verwendung von Geodaten strikt zu begrenzen.

Schaar kritisiert den Umgang von Firmen (insbesondere Banken) mit "kundenbezogenen Geodaten". Unternehmen ermitteln die vermeintliche Bonität potenzieller Kunden anhand statistischer Durchschnittswerte, die etwa aufgrund der Lage und Daten eines Straßenabschnitts gebildet werden. Nicht die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, sondern der Ruf der Wohngegend bestimmt damit z.B. die Höhe eines Kreditzinses. Dies stellt "einen klaren Fall sozialer Diskriminierung dar", so Schaar in der Septemberausgabe der Zeitschrift "Kommunikation & Recht".

Auch die vom Kabinett vorgelegte "kleine Datenschutznovelle" biete dem Verbraucher keinen adäquaten Schutz. Von Unternehmen werde hierbei lediglich verlangt, die Betroffenen von der Verwendung von Geodaten zur Bonitätsbewertung "zu unterrichten", wobei laut Gesetzesbegründung diese Unterrichtung auch nur in den AGB erfolgen kann. Ein Recht der Verbraucher, dieser Nutzung zu widersprechen, sieht die Novelle nicht vor. Aufgrund der "erheblichen Folgen für die Allgemeinheit, aber auch wegen der diskriminierenden Wirkung für den Einzelnen" sollte diese Art der Bonitätsbewertung grundsätzlich untersagt werden, so Schaar.

Zum Thema
Die Scoring-Falle

Tipps der Redaktion:


Verwandte Artikel
Tags

Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
Kfz-KrediteSie suchen nach einem günstigen Kfz-Kredit? Unser Rechner findet die besten Angebote für Sie. Testen Sie selbst.
Autokreditrechner
Bildergalerie EuroIn 19 Ländern ist der Euro mittlerweile offizielles Zahlungsmittel. Kennen Sie die nationalen Rückseiten aller Länder? Unsere Bildergalerie schon.
Zur Bildergalerie