08.09.2008

Elterngeld: Arbeitslose und Berufstätige fast gleichauf

Zwischen Januar und Juni 2007 erhielten bundesweit 752 000 Mütter und Väter für ihr 2007 geborenes Kind Elterngeld. Nach den neuesten Ergebnissen des Statistischen Bundesamts (Destatis) bezogen 399 000 Mütter und Väter (53 Prozent) das Elterngeld als Einkommensersatz (maximal 1800 Euro) und 353 000 Mütter und Väter (47 Prozent) den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro.

Von den 399 000 Müttern und Vätern, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes erhielten, bezogen 50 000 Elterngeldempfänger (6,5 Prozent von allen Elterngeldempfängern) zusätzlich einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des Elterngeldbetrages, mindestens aber 75 Euro; der Mehrlingszuschlag beläuft sich auf je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Von den 353 000 Elterngeldbeziehern auf Basis des Mindestbetrags erhielten rund 230 000 Mütter und Väter (31 Prozent von allen Elterngeldbeziehern) ausschließlich den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zusätzlich zu diesem Mindestbetrag erhielten weitere rund 123 000 Mütter und Väter (16 Prozent) einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag.

Einkommensersatz erhalten Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Dabei werden 67 Prozent des letzten Gehalts als Elterngeld gezahlt. Es werden auch Leistungen eingerechnet, die bei Reduzierung des Einkommens zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder als Geringverdienstzuschlag gezahlt werden. Liegt der Elterngeldanspruch unter 300 Euro, wird er auf den Mindestbetrag aufgestockt.

Der Mindestbetrag wird in der Regel an Mütter und Väter gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Dies traf auf 93 Prozent der Mütter und Väter zu, die Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags erhielten. Die übrigen 7 Prozent waren vor der Geburt erwerbstätig; bei ihnen wurde das Elterngeld auf den Mindestbetrag aufgestockt, da der Elterngeldanspruch weniger als 300 Euro betrug.

In Bayern (60 Prozent), Brandenburg und Sachsen (je 59 Prozent) war der Anteil der Väter und Mütter, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatzes bezogen, am größten. In Bremen (42 Prozent), Nordrhein-Westfalen (48 Prozent) und Niedersachsen (49 Prozent) lag er im Vergleich am niedrigsten.

In Bremen (58 Prozent), Nordrhein-Westfalen (52 Prozent), Niedersachsen (51 Prozent) erhielt dementsprechend mehr als jeder Zweite Elterngeld auf Basis des Mindestbetrags. Schlusslicht sind Bayern mit 40 Prozent sowie Brandenburg und Sachsen (41 Prozent).

Zum Thema
Unter 50 Prozent der Mütter mit Elterngeld sind zuvor arbeitslos

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