09.09.2008

Soli, Arbeitszimmer und Steuer-ID vor Gericht

In Steuerfragen sind sowohl Steuerzahler als auch der Staat sehr streitbar. Wie der Rechtsdienst LexisNexis berichtet, sind vor den Finanzgerichten Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Köln neue Verfahren zum Solidaritätszuschlag, dem häuslichen Arbeitszimmer und der Steuer-Identifikationsnummer anhängig.

Gegen den Solidaritätszuschlag hat der Bund der Steuerzahler Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht erhoben (Az.: 7 K 143/08). Die Verbraucherschützer monieren, dass aus der 5,5-prozentigen Ergänzungsabgabe, die Steuerzahler seit 1995 zu entrichten haben, mittlerweile eine Dauersteuer geworden sei. Eine Ergänzungsabgabe darf vom Staat nur in Ausnahmesituationen und nicht auf Dauer erhoben werden. Bei der im Volksmund "Soli" genannten Abgabe würden diese Maßstäbe nicht mehr eingehalten. Darüber hinaus habe der Bund das im Grundgesetz festgeschriebene Beteiligungsverhältnis des Bundes und der Länder am Steueraufkommen dauerhaft zu seinen Gunsten verschoben, da der Solidaritätszuschlag allein dem Bund zufällt.

Vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt ist es ebenfalls der Bund der Steuerzahler, der Klage erhoben hat. Hier geht es um den eingeschränkten Abzug der Kosten für ein Arbeitszimmer (Az: 4 K 980/08). Seit Juli 2007 ist ein Arbeitszimmer nur noch absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Lehrer oder Handelsvertreter können ein häusliches Arbeitszimmer somit nicht mehr von der Steuer absetzen. Dem Steuerzahlerbund zufolge ein klarer Verstoß gegen die Grundrechte auf Gleichbehandlung und Berufsausübung.

Letztlich wird auch die neue Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Die neue, lebenslang geltende Nummer wird derzeit an alle Bundesbürger verschickt. Bis zum Jahresende soll jeder seine Nummer bekommen haben. Auch wenn die Steuer-ID auf Bereiche der Finanzverwaltung beschränkt sein soll, sieht die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union darin einen Verstoß gegen den Datenschutz. Die ID sei der Einstieg in die zunehmende Vernetzung staatlicher Datensammlungen. Beim Datenschutz müsse das zentrale Prinzip der Zweckbindung gestärkt werden, so die Humanistische Union. Die Vereinigung hat vor dem Finanzgericht Köln Klage erhoben (Az. 2 K 2822/08).

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