Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen will, muss grundsätzlich immer beweisen, dass er tatsächlich unfähig ist, einen Beruf auszuüben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main in einem Urteil festgestellt. In dem Fall ging es um einen 57-Jährigen, der wegen Schmerzzuständen mehrere Jahre lang krank geschrieben war. Als die Krankenkasse die Zahlung des Krankentagegeldes einstellte, versuchte der Mann, seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese verweigerte die Zahlung, obwohl der Mann bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält. Als Begründung hatte der Mann auf seine Krankengeschichte verwiesen.
Nach Ansicht des OLG hätte der Mann jedoch der Versicherung Beweise dafür vorlegen müssen, dass er tatsächlich zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. So erhielt die Versicherung Recht. Das OLG hob ein vorinstanzliches Landgerichtsurteil auf, das die Versicherung zur Zahlung verurteilt hatte. Das Landgericht hatte entschieden, dass ein Mangel an Beweisen nicht zulasten des Versicherten ausgelegt werden dürfe. Das OLG sah jedoch die ganze Beweislast beim Versicherten
(Az.: 3 U 171/06).
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