13.09.2008

Au-Pairs grundsätzlich versicherungsfrei

Sie kommen aus China, Mexiko oder Russland: Rund 25.000 junge Menschen aus der ganzen Welt nutzen jährlich die Chance, als Au-Pair nach Deutschland zu gehen. Sechs bis zwölf Monate verbringen sie bei einer Gastfamilie, um Land, Kultur und Sprache kennen zu lernen. Gegen Kost und Logis, Familienanschluss und Taschengeld übernehmen die Familienmitglieder auf Zeit die Betreuung der Kinder und leichte Aufgaben wie Aufräumen, Bügeln oder den Abwasch im Haushalt. Bei Au-pairs wird von einem so genannten "Betreuungsverhältnis besonderer Art" ausgegangen. Hierfür sind keine Sozialversicherungsabgaben fällig. Doch Vorsicht: Wenn das Au-Pair zur Hausangestellten und damit erwerbstätig wird, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin.

Das Verhältnis zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie wird durch einen Au-pair-Vertrag geregelt. Im Gegensatz zum normalen Arbeitsvertrag wird hier die Entlohnung nicht durch Arbeitsleistung festgelegt. Somit wird dem Au-Pair auch kein Arbeitslohn gezahlt. Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn das Au-pair kein Arbeitsentgelt bekommt, sondern neben kostenloser Verpflegung und Unterkunft ein geringes Taschengeld (260 Euro pro Monat).

Außerdem darf der Gast nur gelegentlich ohne feste Arbeitszeit im Haushalt mithelfen. In der Regel nicht mehr als 30 Wochenstunden, also fünf bis höchstens sechs Stunden am Tag. Darüber hinaus muss das Au-pair wie ein eigenes Kind in der Gastfamilie aufgenommen werden.

Sozialversicherungspflichtig wird die Beschäftigung, wenn das Au-pair wie eine Hausangestellte tätig ist. Das heißt, es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit festgelegt sind. In diesem Fall liegt ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis vor.

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