Die Bundesärztekammer möchte Tabakabhängigkeit als Krankheit einstufen, die Krankenkassen sind dagegen. Der Grund: Wenn das Rauchen eine Krankheit wird, dann dürfen die Ärzte für die Behandlung von süchtigen Rauchern Honorare verlangen. Die Krankenkassen müssten zahlen. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Im Gegensatz zu Nikotinsucht, sei die Alkoholabhängigkeit bereits als Krankheit anerkannt, argumentieren die Ärzte. Sie fordern nun eine Gleichbehandlung der Süchte, denn auch das Rauchen sei nicht nur eine Frage des mangelnden Willens. Die Krankenkassen verweisen hingegen auf ihre Anti-Raucher-Kampagnen.
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