Zum 1. Oktober 2008 senkt die AXA Versicherung die Beiträge von Oldtimer- und Youngtimer-Policen für Fahrzeuge der Baujahre 1970 bis 1984. Als Oldtimer gelten Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1979 (vorher 1978), Youngtimer sind ausgewählte Fahrzeuge der Baujahre 1980 bis 1984 (vorher 1979 bis 1984). Welche Fahrzeugmodelle von dieser Regelung betroffen sind, verrät der AXA Katalogs, der nach Auskunft des Versicherers rund 50 Fahrzeugtypen umfasst.
Rund eine Million in Deutschland zugelassene PKW sind älter als 20 Jahre, etwa ein Drittel davon sogar älter als 30. Schätzungsweise 80 Prozent davon könnten als Oldtimer oder Youngtimer und damit besonders günstig versichert werden.
Das Alter ist allerdings nicht die einzige Voraussetzung für den Abschluss einer günstigen Oldtimer- oder Youngtimer-Police. Ein Fahrzeug kann erst dann als Oldtimer versichert werden, wenn es erstmals vor dem 31.12.1979 zugelassen wurde. Es muss sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden. Das Fahrzeug darf nur als Zweitwagen genutzt werden, jährlich sind maximal 8.000 Kilometer Fahrleistung erlaubt. Außerdem muss das Liebhaberstück in der Regel in der Garage geparkt werden. Der Halter muss zudem mindestens 25 Jahre alt sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Halter in den Genuss einer wesentlich günstigeren Oldtimer-Police kommen.
Für Youngtimer gilt: Die erste Zulassung muss zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1984 liegen. Auch diese Fahrzeuge müssen sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden, in der Garage abgestellt werden und dürfen nur als Zweitwagen benutzt werden. Youngtimer müssen mit einem schwarzen oder einem Saison-Kennzeichen zugelassen sein. Der Wert muss mindestens 4.000 Euro betragen (Nachweis durch maximal zwei Jahre altes Wertgutachten). Der Halter muss mindestens 30 Jahre alt sein. Mit diesen Bedingungen stellen die Versicherungen sicher, dass nur gepflegte Fahrzeuge mit einem geringen Schadenrisiko über die günstigeren Prämien abgesichert werden.
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